Die Gründung eines Cannabis Social Clubs in Deutschland ist kein Wochenendprojekt. Zwischen der ersten Idee und dem ersten Mitglied liegen Wochen bis Monate Vorbereitungszeit. Diese Checkliste fasst die 20 wichtigsten Schritte zusammen, damit nichts vergessen wird — und keine Erlaubnis an fehlenden Unterlagen scheitert.
Rechtliche Grundstruktur (Schritte 1–5)
✓ 1. Mindestens 7 Gründungsmitglieder finden
§ 56 BGB verlangt mindestens 7 Personen zur Vereinsgründung. Alle müssen volljährig und bereit sein, Verantwortung zu übernehmen. Ein Vorstand mit mindestens Vorsitzendem, stellvertretendem Vorsitzenden und Kassenwart muss gewählt werden.
✓ 2. Satzung ausarbeiten
Die Satzung ist das rechtliche Fundament. Sie muss enthalten: Vereinsname und Sitz, Vereinszweck (Anbau und Abgabe von Cannabis zum Eigenkonsum der Mitglieder), Aufnahmebedingungen, Mitgliedsbeiträge, Organe des Vereins, Haftungsausschluss, Datenschutz und Auflösungsmodalitäten.
✓ 3. Gründungsversammlung dokumentieren
Das Gründungsprotokoll muss alle Gründungsmitglieder namentlich aufführen, die Annahme der Satzung und die Wahl des Vorstands dokumentieren. Notariell beglaubigen lassen.
✓ 4. Eintragung ins Vereinsregister beantragen
Beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eintragung als e.V. stellen. Benötigte Unterlagen: beglaubigte Satzung, Gründungsprotokoll, Liste der Vorstandsmitglieder mit Geburtsdaten und Adressen. Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen.
✓ 5. Steuernummer und Vereinskonto beantragen
Nach Eintragung: Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Vereinskonto eröffnen (auf e.V. laufend). Finanzverwaltung für nicht-gewinnorientierte Körperschaft einrichten.
Behördliche Erlaubnis (Schritte 6–10)
✓ 6. Zuständige Landesbehörde identifizieren
Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde für Cannabis-Erlaubnisse. In Bayern ist es die Regierung von Oberbayern, in NRW das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz — informieren Sie sich frühzeitig.
✓ 7. Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Vorstandsmitglieder einholen
Alle Vorstandsmitglieder müssen ein aktuelles Führungszeugnis (erweitertes, Stufe 2) vorlegen. Beantragung beim Einwohnermeldeamt, Bearbeitungszeit 2–4 Wochen.
✓ 8. Sicherheitskonzept ausarbeiten
Das Sicherheitskonzept beschreibt: Zutrittskontrolle, Lagerungssicherheit für Cannabis, Videoüberwachung, Notfallplan. Ein unzureichendes Konzept ist der häufigste Ablehnungsgrund beim Erlaubnisantrag.
✓ 9. Jugendschutzkonzept ausarbeiten
Pflichtbestandteil (§ 23 CanG). Enthält: Altersverifikation bei der Aufnahme, Schulung des Personals, Maßnahmen zur Suchtprävention und Benennung eines Präventionsbeauftragten.
✓ 10. Erlaubnisantrag einreichen
Mit allen Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular, Satzung, Vereinsregisterauszug, Führungszeugnisse, Sicherheitskonzept, Jugendschutzkonzept, Nachweis der Räumlichkeiten.
Räumlichkeiten und Betrieb (Schritte 11–20)
✓ 11. Geeignete Räumlichkeiten finden
Mindestabstände zu Schulen und Kindergärten (§ 11 Abs. 4 CanG) prüfen. Anbau- und Abgabeflächen müssen voneinander getrennt und gesichert sein.
✓ 12. Gewerbeerlaubnis der Gemeinde einholen
Zusätzlich zur CanG-Erlaubnis ist eine kommunale Betriebsgenehmigung erforderlich. Die Anforderungen variieren je nach Gemeinde.
✓ 13. Verwaltungssystem einrichten und testen
Bevor das erste Mitglied aufgenommen wird: Verwaltungssoftware auswählen, konfigurieren und testen. Alle CanG-Compliance-Parameter einstellen (Mitgliederlimit, Mengenlimits, Wartezeit).
✓ 14. Mitgliedervertrag ausarbeiten
Digitaler Mitgliedsvertrag mit: Erklärung des Eigenkonsums, Datenschutzinformation (DSGVO), Regelungen zur Abgabe, Haftungsausschluss und Unterschriftsfeld.
✓ 15–20. Versicherungen, Datenschutzbeauftragter, Bankkonto, Steuernummer, erste Mitglieder, Probebetrieb.
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