Wer sich in Deutschland über Cannabis-Vereinigungen informiert, stolpert über zwei Begriffe: Anbauvereinigung und Cannabis Social Club. Handelt es sich um dasselbe? Gibt es rechtliche Unterschiede? Und welcher Begriff ist der richtige? Diese Frage verwirrt viele Gründer — zu Recht, denn der Unterschied ist nicht immer klar kommuniziert.
Der offizielle Begriff: Anbauvereinigung
Das Cannabisgesetz (CanG) verwendet ausschließlich den Begriff „Anbauvereinigung". Dieser Begriff ist die rechtlich korrekte Bezeichnung für Vereine, die nach §§ 11–26 CanG Cannabis kollektiv anbauen und unter ihren Mitgliedern verteilen dürfen. Es gibt keine andere gesetzliche Kategorie in Deutschland.
Eine Anbauvereinigung ist rechtlich ein eingetragener Verein (e.V.) nach BGB, der zusätzlich eine behördliche Erlaubnis nach dem CanG besitzt und bestimmte Auflagen erfüllt — Mitgliederzahl, Abgabemengen, Jugendschutz etc.
Was ist dann ein Cannabis Social Club?
„Cannabis Social Club" (CSC) ist der internationale Begriff für dieselbe Organisationsform — verwendet seit Jahrzehnten in Spanien, Malta und anderen Ländern. Es ist kein rechtlicher Begriff im deutschen Gesetz, sondern ein Alltagsbegriff, der sich etabliert hat, weil er verständlicher ist als „Anbauvereinigung".
In der Praxis bedeuten beide Begriffe in Deutschland dasselbe: ein nach CanG zugelassener, nicht gewinnorientierter Verein zum kollektiven Anbau und zur Abgabe von Cannabis an Mitglieder.
Darf ich meinen Verein „Cannabis Social Club" nennen?
Ja. Das CanG schreibt keinen Vereinsnamen vor. Sie können Ihren Verein nennen wie Sie möchten — solange der eingetragene Vereinszweck den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Viele Vereine kombinieren beide Begriffe, z.B. „Cannabis Social Club Berlin e.V." oder „Anbauvereinigung Hamburg e.V.".
Der wichtigere Unterschied: Deutschland vs. Spanien/Malta
Was tatsächlich unterschiedlich ist, sind die Regeln je nach Land:
- Deutschland (CanG): Max. 500 Mitglieder, 25g/Monat, 7g/Ausgabe, 1 Monat Wartezeit, Hauptwohnsitz Deutschland
- Spanien: Keine bundesweite Gesetzgebung, Regeln je nach Autonomer Gemeinschaft, typisch 150–500 Mitglieder, 20–50g/Monat
- Malta: Max. 500 Mitglieder, 50g/Monat, maltesischer Wohnsitz Pflicht
Was bedeutet das für die Verwaltung?
Egal ob Sie Ihren Verein Anbauvereinigung oder Cannabis Social Club nennen — die operativen Anforderungen des CanG gelten immer. Eine professionelle Verwaltungssoftware muss diese deutschen Spezifika kennen und automatisch umsetzen. THC Gestión wurde genau dafür entwickelt.
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